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2.7.2024
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Zwei Drohnen werden nahe dem Frankfurter Flughafen gesichtet

Drohnen über Offenbach stören den Flugverkehr am Flughafen - Piloten drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Zwei Drohnen wurden in der Nähe des Frankfurter Flughafens gesichtet, was zu Einschränkungen führte und einen Polizeieinsatz auslöste.

Offenbach - Am Montag (1. Juli) gab es zwischen Offenbach und dem Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch zwei Drohnensichtungen, die zu Polizeieinsätzen führten und den Betrieb am Flughafen Frankfurt beeinträchtigten, wie die Polizei am Dienstag (2. Juli) mitteilte. Erstmals meldeten Piloten einer Passagiermaschine gegen 11.20 Uhr eine orangefarbene Drohne über dem Offenbacher Waldzoo. Obwohl sofortige Suchmaßnahmen eingeleitet wurden, konnte der Drohnenpilot nicht gefunden werden. Am Nachmittag wurde eine weitere Drohne, diesmal gelb, nördlich von Gravenbruch gesichtet. Auch hier blieb die Suche nach dem Verantwortlichen erfolglos. Obwohl keine Flugzeuge beeinträchtigt wurden, kam es zu kurzzeitigen Einschränkungen im Flugverkehr am Frankfurter Flughafen.

Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr eingeleitet und bittet Zeugen, die Hinweise auf die Drohnenführer geben können, sich an die Polizei in Offenbach zu wenden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. „Für die Sicherheit im Luftraum gibt es klare Regeln - auch für Drohnen“, sagt Thomas Leipold von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Südosthessen. „Beispielsweise dürfen Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden und man muss mindestens 16 Jahre alt sein. In bestimmten Gebieten besteht sogar ein generelles Flugverbot, etwa rund um Flughäfen oder über Krankenhäusern, Wohngrundstücken, Militäranlagen, Menschenansammlungen oder Einsatzstellen von Polizei und Rettungskräften“, fügt Leipold hinzu. Er weist auch auf die ernsten Konsequenzen von Verstößen gegen diese Vorschriften hin: „Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften sind keine Kavaliersdelikte. Das Strafgesetzbuch sieht hier bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Neben den rechtlichen Konsequenzen kann das Ganze aber auch schnell gefährlich werden, etwa wenn die Fluggeräte Flugzeugen zu nahe kommen.“

Frankfurter Neue Press

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